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Grundsteuerreform 2022 – Auch Sie müssen jetzt handeln

Sehr geehrte Mandantin,
Sehr geehrter Mandant,

das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Dies hat zur Folge, dass in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden müssen. Für jedes Grundstück müssen Eigentümerinnen und Eigentümer bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden Sie von der Finanzverwaltung noch separat angeschrieben. Grundlage der Bewertung sind die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke jedoch mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Sie als Eigentümer eines (privat genutzten/ betrieblichen/ landwirtschaftlichen/ forstwirtschaftlichen) Grundstücks sind unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstütze und berate ich Sie natürlich auch bei dieser Erklärung. Dazu ist es bereits jetzt notwendig, aktiv zu werden. Für einen ersten Überblick der zu erstellenden Erklärungen benötigen wir je Objekt einen der hier abrufbaren Vorerfassungsbögen vollständig ausgefüllt, so gut es eben geht, zurück. Am besten unterstützen Sie den Prozess, wenn Sie uns die fertig bearbeiteten PDFs per E-Mail an info@steuerbueroschmid.de zurücksenden. Die Finanzverwaltung wird Sie in den kommenden Wochen (vermutlich Mai/Juni 2022) ebenfalls zur Grundsteuer-Reform und den notwendigen Erklärungen informieren. Nach aktuellem Informationsstand werden diese Schreiben je Grundstück/ Objekt versendet. Sollten Sie mehrere Schreiben bekommen, bitte jedes einzelne an die Kanzlei weiterleiten. Unsere Kanzlei steht Ihnen natürlich für Ihre Rückfragen zur Verfügung.